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Dein europäischer Führerschein in der Schweiz

Aktualisiert: 3. Okt. 2022

Wenn du in die Schweiz umziehst, ist der Führerschein, den du im Ausland erworben hast, nur ein Jahr lang gültig. Irgendwann musst du ihn also gegen einen Schweizer Führerschein eintauschen. Das Verfahren dafür wird von den Kantonen geregelt und kann von Kanton zu Kanton etwas variieren. Die folgenden Regeln gelten überall:

  • Mit einem europäischen Führerschein darfst du nach der Einwanderung maximal ein Jahr lang in der Schweiz fahren.

  • Nach dem ersten Jahr musst du deinen ausländischen Führerschein in einen schweizerischen umtauschen. Das kostet Geld und Zeit, hat aber den Vorteil, dass du deinen Führerschein nie wieder erneuern musst, denn Schweizer Führerscheine laufen nicht ab. Es sei denn, du verlässt die Schweiz.

  • Es ist nicht verpflichtend, deinen Führerschein innerhalb eines Jahres gegen einen Schweizer umzutauschen. Dein Führerschein kann am Tag des Umtauschs sogar schon abgelaufen sein, solange er am Tag der Einreise gültig war. Wenn du deinen Führerschein später umtauschst, bedeutet das, dass du nicht fahren darfst.

Der Umtausch selbst wird vom Straßenverkehrsamt deines Kantons geregelt. Im Kanton Luzern läuft es wie folgt ab, in anderen Kantonen ist das Umtauschverfahren im Wesentlichen dasselbe, kann aber leicht abweichen:

  • Auf der Website des Straßenverkehrsamtes deines Kantons kannst du ein Formular für den Umtausch ausländischer Führerscheine herunterladen. Für den Kanton Luzern findest du das Formular hier. Für die anderen Kantone google: Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises + dein kanton.

  • Mit dem ausgefüllten Formular gehst du zu einem Optiker, um einen Sehtest zu machen. Der Optiker wird dafür etwa 10 CHF verlangen. Der Optiker füllt das Formular aus und stempelt es ab.

  • Bringe deinen ausländischen Führerschein, deine Aufenthaltsbewilligung, das ausgefüllte Formular und ein aktuelles Passfoto zum Gemeindeamt oder zum kantonalen Straßenverkehrsamt. Dort wird deine Beantragung entgegengenommen. Dein alter Führerschein wird eingezogen. Das Gemeindeamt berechnet für die Bearbeitung des Antrags etwa 10 CHF.

  • Innerhalb von 2 Wochen erhältst du einen Brief mit deinem neuen Schweizer Führerschein und eine Rechnung für deinen neuen Führerschein, die je nach Kanton, in dem du wohnst, etwa 150 CHF beträgt.



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