Die Schweiz ist nicht Teil der EU, was bedeutet, dass dein Umzugsgut durch den Zoll gehen muss. Glücklicherweise hat die Europäische Union ein Handelsabkommen mit der Schweiz, was bedeutet, dass du oft keine Einfuhrsteuer für deine Möbel zahlen musst. Allerdings musst du ein paar Regeln einhalten. Es gibt auch Gegenstände, die Beschränkungen unterliegen, wie alkoholische Getränke, Waffen, Autos, Haustiere und Lebensmittel, für die strengere Regeln gelten. Diese werden in diesem Blogbeitrag nicht behandelt. Wenn du Möbel oder andere persönliche Gegenstände aus der EU in die Schweiz bringen willst, ist es wichtig, dass du dich gut vorbereitest.
Welche Bedingungen musst du erfüllen?
Um deine Möbel und persönlichen Gegenstände einfuhrsteuerfrei in die Schweiz einführen zu können, musst du eine Anzahl von Bedingungen erfüllen: Du musst nachweisen können, dass du einen Wohnsitz in der Schweiz hast (z. B. Mietvertrag/Kaufvertrag), dass die Gegenstände, die du einführen willst, seit mindestens 6 Monaten in Gebrauch sind, dass du sie weiterhin in der Schweiz benutzen willst und dass du die Grenze während der Öffnungszeiten der Zollstellen überquerst.
Was sind die Zollformalitäten?
Wenn du die Grenze überschreitest, musst du beim Zoll verschiedene Dokumente vorlegen:
Vollständiges Inventar der eingeführten Waren, wobei die Inventarliste auf einem Blatt Papier in deutscher oder englischer Sprache erstellt werden kann. Darauf gibst du alle Gegenstände an, zum Beispiel: 3 Kisten mit Kleidung und 2 Kisten mit Geschirr, 1 Bett, 1 Kleiderschrank. Nimmst du auch Gegenstände wie Wertsachen, Alkohol oder Lebensmittel mit? Dann sei vorsichtig: Diese unterliegen Einschränkungen und müssen separat und detailliert aufgeführt werden.
Dieses Formular (in zweifacher Ausfertigung) für die steuerfreie Einfuhr deiner Besitztümer.
Identitätsnachweis (Reisepass oder Identitätskarte)
Dokument, aus dem hervorgeht, dass du deine Ausreise bei den Behörden des Herkunftslandes angemeldet hast.
Schweizer Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes Dokument, das den Wohnsitzwechsel belegt (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag)
Ausländischer Führerschein für Transportmittel oder Zulassungsbescheinigung
Nachweis über den Kauf oder die Miete einer Immobilie.
Du musst das Datum und die Uhrzeit deiner Passage durch den Zoll nicht im Voraus planen, aber wenn du das tust, beschleunigt das die Formalitäten bei einigen Zollämtern. Noch einfacher ist es, wenn du dein Umzugsdossier mindestens 2 Tage im Voraus per E-Mail an die zuständige Zollstelle schickst, bei der du die Grenze überschreitest. Die meisten Niederländer und Deutschen werden die Grenze bei Basel/Weil überqueren, ihre E-Mail-Adresse lautet: zoll.basel_nord@bazg.admin.ch. Das Umzugsdossier besteht aus den oben genannten Dokumenten.
Wenn du viele Sachen mit in die Schweiz nimmst, achte darauf, dass dein Auto nicht überladen ist. Jedes Auto hat ein Höchstgewicht, das auf der Zulassungsbescheinigung angegeben ist. Vergiss nicht, das Gewicht der Passagiere mit einzubeziehen. Ein überladenes Auto ist nicht nur gefährlich, sondern kann an der Grenze auch ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Wenn du nicht alles auf einmal mitnehmen kannst, ist das kein Problem, denn du hast zwei Jahre Zeit, dein Hab und Gut unter den genannten Bedingungen steuerfrei in die Schweiz zu bringen.
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