Die Krankenversicherung und Physiotherapie in der Schweiz: Alles, was du wissen musst

Durch:
Ben van Dee
25/8/2025
5 Minuten
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Als Physiotherapeut oder Praxisinhaber in der Schweiz ist es unerlässlich, das Vergütungssystem genau zu verstehen. Das hilft dir nicht nur bei einer korrekten Administration, sondern versetzt dich auch in die Lage, deine Patienten umfassend über ihre Erstattungsmöglichkeiten zu informieren. In diesem Artikel teilen wir alles, was du über die Krankenversicherung und Physiotherapie in der Schweiz wissen musst.

Grundversicherung und Physiotherapie

Im Schweizer Gesundheitssystem fällt die Physiotherapie unter die obligatorische Grundversicherung (Assurance de base), sofern der Patient eine gültige ärztliche Verordnung vorlegt. Dies hat verschiedene Auswirkungen auf deine Praxis:

  • Verordnungspflicht: Nur Behandlungen, die auf Basis einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden, können über die Grundversicherung abgerechnet werden.
  • Standardisierte Tarife: Die Tarife für Physiotherapie basieren auf einem Punktwertsystem und unterscheiden sich je nach Kanton.
  • Direkte Rechnungsstellung: Rechnungen können direkt an die Kranken- oder Unfallversicherung gesendet werden.

Verordnungen und ihre Gültigkeit

Eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie (auch Rezept genannt) ist ein entscheidendes Dokument in deiner täglichen Praxis. Sie bildet die Grundlage für die Vergütung von Behandlungen über die Grundversicherung und definiert deinen Behandlungsspielraum. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du kennen musst:

  • 9 Behandlungen pro Verordnung: Jede Verordnung deckt maximal 9 Behandlungen ab. Wenn der Arzt keine spezifische Anzahl angibt, gilt standardmässig das Maximum von 9. Diese Behandlungen können über einen längeren Zeitraum verteilt werden; es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Abschluss der Behandlungsserie.
  • Gültigkeit bis zum Behandlungsbeginn: Eine Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum 5 Wochen lang für den Beginn der Behandlung gültig. Die erste Behandlung muss also innerhalb dieser 5 Wochen stattfinden, andernfalls verfällt die Verordnung und der Patient müsste eine neue beim Arzt anfordern.
  • Behandlungsfrequenz: Der verordnende Arzt kann eine empfohlene Frequenz angeben (z. B. 1-2 Mal pro Woche). Ist dies nicht spezifiziert, kannst du als Physiotherapeut die Frequenz in Absprache mit dem Patienten selbst festlegen, wobei die medizinische Notwendigkeit und praktische Aspekte zu berücksichtigen sind.
  • Verordnungsbefugnis: In der Schweiz darf jeder Arzt, unabhängig von der Fachrichtung, eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen. Dies gilt für Hausärzte, Fachärzte und sogar Zahnärzte. Physiotherapeuten selbst dürfen (noch) keine Verordnungen ausstellen.
Die 36-Behandlungen-Grenze

Es ist wichtig, den Überblick zu behalten, wie viele Behandlungen ein Patient für eine bestimmte Diagnose erhalten hat:

  • 36 Behandlungen pro Diagnose: Die Grundversicherung erstattet 36 Behandlungen pro Diagnose, verteilt auf maximal 4 Verordnungen.
  • Unterschiedliche Diagnosen: Für jede neue Diagnose gilt ein neues Maximum von 36 Behandlungen.
  • Kostengutsprache: Für Behandlungen, die über die 36 hinausgehen, ist eine Kostengutsprache erforderlich, die vom Arzt beantragt werden muss.

Das Schweizer Tarifsystem für Physiotherapie

Das Schweizer System für Physiotherapie verwendet einige einfache Tarifziffern, die du kennen solltest:

7301: Allgemeine Physiotherapie (80 % aller Behandlungen)
  • Für Standardbeschwerden wie Rückenschmerzen oder Sportverletzungen.
  • Vergütung: 47–53 CHF pro Behandlung, abhängig von deinem Kanton.
7311: Umfassende Physiotherapie
  • Für komplexere Fälle wie neurologische Erkrankungen oder Kinder bis 6 Jahre.
  • Vergütung: 75–85 CHF pro Behandlung.
7350: Zuschlag für die Erstbehandlung
  • Für Anamnese, Untersuchung und Behandlungsplan beim ersten Termin.
  • Zusätzliche Vergütung: 23–27 CHF (immer in Kombination mit 7301 oder 7311).
7354: Wegentschädigung
  • Für Hausbesuche.
  • Vergütung: 32–38 CHF pro Hausbesuch.

Für alle Details und spezifischen Tarifziffern verweisen wir dich auf unseren ausführlichen Artikel über Physiotherapie-Tarifpositionen in der Schweiz.

Physiotherapie ohne Verordnung (Selbstzahlerleistungen)

Als Physiotherapeut kannst du auch Behandlungen ohne Verordnung oder für Patienten anbieten, deren Kontingent an erstattungsfähigen Behandlungen ausgeschöpft ist. Dies gibt dir die Möglichkeit, dein Leistungsangebot zu erweitern und Patienten mehr Flexibilität zu bieten. Damit kannst du Patienten helfen, die schnelle Hilfe ohne vorherigen Arztbesuch suchen, ihre Behandlung nach den 36 vergüteten Sitzungen fortsetzen oder präventive Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

Für diese Selbstzahlerleistungen ist Transparenz unerlässlich. Sorge für eine klare Preisstruktur, die zu deiner Praxis, deinem Standort und deiner Spezialisierung passt. Informiere Patienten immer vorab vollständig über die Kosten und erwäge Paketpreise für Patienten, die mehrere Behandlungen benötigen. Kommuniziere auch klar mögliche Erstattungen durch Zusatzversicherungen. Die Preisgestaltung variiert je nach Region, Spezialisierung und Praxistyp, also bestimme einen Tarif, der zu deiner individuellen Situation passt.

Hast du weitere Fragen?

Bei takeoff verfügen wir über umfassende Kenntnisse des Schweizer Gesundheitssystems und arbeiten eng mit Praxen und Kliniken in der ganzen Schweiz zusammen. Wir verstehen die Herausforderungen, denen Fachkräfte im Gesundheitswesen täglich begegnen. Hast du Fragen zum Vergütungssystem oder wünschst du weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen für Schweizer Praxen? Nimm gerne Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Gespräch.

Ben van Dee
Traumjob Berater
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