Steuererklärung Schweiz: Dein Guide für ausländische Physios

Durch:
Ben van Dee
29/4/2025
4 Minuten Lesedauer
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Als ausländischer Physiotherapeut in der Schweiz kommt jährlich eine wichtige Aufgabe auf dich zu: die Steuererklärung. Für viele Physios aus den Niederlanden oder Belgien, die den Schritt in die Schweiz gewagt haben, ist das oft ein Dschungel aus neuen Regeln und Formularen. Aber keine Sorge! In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige zur Schweizer Steuererklärung und wie du sie stressfrei erledigst.

Die Basics zur Steuererklärung in der Schweiz

In der Schweiz muss jeder Einwohner ab 18 Jahren jährlich eine Steuererklärungeinreichen. Sobald du als ausländischer Physiotherapeut deinen Wohnsitz hier hast,bist du in der Schweiz steuerpflichtig. Angegeben werden müssen dein weltweites Einkommen und Vermögen.

Wichtige Fristen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in den meisten Kantonen der 31. März des Folgejahres. Die gute Nachricht: Fast überall kannst du eine Fristverlängerung beantragen, oft sogar bis November oder Dezember. Das verschafft dir mehr Zeit, alles in Ruhe zusammenzutragen. Verpasst du die Frist, gibt's eine Mahnung und eventuell eine Busse. Die genauen Regeln sind kantonal unterschiedlich – informiere dich also gut über die Fristen in deinem Wohnkanton.

Quellensteuer vs. ordentliche Steuererklärung: Hier sparst du Geld!

Als Physiotherapeut mit einer B-Bewilligung musst du unter Umständen gar keine
Steuererklärung einreichen, nämlich dann, wenn dein Bruttojahreslohn unter CHF 120'000 liegt. Stattdessen wird dir monatlich die Quellensteuer direkt vom Lohn
abgezogen.
Aber Achtung: Hier liegt deine Chance! Auch wenn es nicht Pflicht ist, kann es sich finanziell lohnen, freiwillig eine ordentliche Steuererklärung einzureichen. Warum? Weil bei der Quellensteuer pauschale Abzüge gemacht werden. Mit einer ordentlichen Erklärung kannst du oft mehr individuelle Abzüge geltend machen und zahlst unter dem Strich weniger Steuern. Dazu gehören zum Beispiel:

● Einzahlungen in die Säule 3a (private Altersvorsorge)
● Selbst getragene Krankheitskosten (über dem Selbstbehalt der Versicherung)
● Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
● Berufliche Auslagen wie Weiterbildungskosten
● Spenden an gemeinnützige Organisationen
Um diese Chance zu nutzen, musst du bis zum 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung stellen.

Tipp: Rechne mit einem Online-Steuerrechner (gibt’s von vielen Kantonen) grob durch, ob sich das für dich lohnt. Vergleiche das Resultat mit der bereits bezahlten Quellensteuer.

Das brauchst du für deine Schweizer Steuererklärung

Halte folgende Unterlagen bereit, um deine Steuererklärung korrekt auszufüllen:

Für Einkommen und Vermögen:

- Lohnausweis(e) deines Arbeitgebers
- Jahresauszüge all deiner Bankkonten (auch ausländische!)
- Depotauszüge (falls du Wertschriften besitzt)
- Angaben zu allfälligen Mieteinnahmen (auch aus dem Ausland)

Für mögliche Abzüge:

- Belege über selbst bezahlte Krankheitskosten (Arztrechnungen, Apothekenquittungen)
- Bescheinigungen über Einzahlungen in die Säule 3a
- Nachweise über Fahrtkosten (z.B. ÖV-Abo)
- Belege für Berufskosten (Weiterbildungen, Fachliteratur)
- Spendenbescheinigungen
Besitzt du eine Immobilie in der Schweiz? Dann brauchst du zusätzlich Unterlagen dazu (Eigenmietwert, Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten).

Abzüge, die du als Physio in der Schweiz nicht vergessen solltest Als Physiotherapeut kannst du in der Schweiz verschiedene Kosten steuerlich absetzen:

_ Arbeitsweg: Kosten für den Weg zur Arbeit (ÖV oder Pauschale für Velo/Auto). Achtung: Kantonale Maximalbeträge beachten!
- Berufskosten: Ausgaben für Fachliteratur, Weiterbildungen, Berufsverbandsbeiträge etc. (oft gibt es eine Pauschale, höhere Kosten musst du belegen).
- Säule 3a: Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis zum jährlichen Maximalbetrag voll abzugsfähig (2025: CHF 7'056 für Angestellte mit Pensionskasse).
- Krankheitskosten: Selbst bezahlte Arzt-, Zahnarzt- und Therapiekosten kannst du abziehen, sofern sie einen bestimmten Prozentsatz deines Nettoeinkommens übersteigen (meist 5%).
- Spenden: Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen in der Schweiz sind bis zu einem gewissen Anteil deines Einkommens (oft 20%) abzugsfähig. Wohnst oder arbeitest du in mehreren Kantonen? Dann kann deine Steuersituation komplizierter sein. Professioneller Rat ist dann besonders sinnvoll. Digital oder auf Papier einreichen? Die meisten Kantone ermöglichen die digitale Einreichung der Steuererklärung. Das ist meist einfacher und geht schneller als mit den Papierformularen. Die kantonalen Steuerverwaltungen stellen dafür spezielle Software (oft kostenlos) oder Online- Portale zur Verfügung.

Typische Stolperfallen bei der Steuererklärung

Diese Fehler solltest du vermeiden:
- Ausländische Konten vergessen: Du musst alle Konten und Vermögenswerte weltweit angeben.
- Einkünfte verschweigen: Auch Einkünfte aus dem Ausland (z.B. Mieteinnahmen) gehören in die Erklärung.
- Abzüge nicht geltend machen: Viele nutzen nicht alle möglichen Abzüge aus Unwissenheit.
- Fristen verpassen: Zu spätes Einreichen kostet unnötig Gebühren und Verzugszinsen.

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Eine korrekte Steuererklärung ist machbar, aber professionelle Unterstützung kann dir viel Zeit und Nerven sparen – und oft auch Geld, weil Experten alle
Abzugsmöglichkeiten kennen und nutzen.

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Ben van Dee
Traumjob Berater
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